Rechtsanwalt & Strafverteidiger · Köln, bundesweit tätig

Strafverteidigung, die Haltung zeigt.

Rechtsanwalt Jules Holtgrewe LL.M.

Bevor Sie mit den Behörden sprechen, sprechen Sie zunächst kostenfrei mit mir.

Das erste Telefonat ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Ich verteidige bundesweit in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts – in jeder Phase des Verfahrens.

Beratung auf Deutsch · Englisch · Französisch

Soforthilfe

Wenn die Polizei vor der Tür steht.

Drei Dinge zählen jetzt. Merken Sie sich diese – und rufen Sie mich an. Das erste Telefonat ist kostenfrei.

Kostenfrei anrufen: +49 152 2938 2238
  • 01
    Ruhe bewahren. Leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.
  • 02
    Keine Angaben zur Sache. Sie haben das Recht zu schweigen – und sollten es nutzen. § 136 StPO
  • 03
    Verteidiger anrufen. In jeder Lage des Verfahrens Ihr gutes Recht – und der erste Anruf bei mir kostet Sie nichts. § 137 StPO
02 — Das Verfahren

In jeder Phase an Ihrer Seite.

Ein Strafverfahren durchläuft mehrere Abschnitte. In jedem davon werden Weichen gestellt – oft früher, als Betroffene denken.

  1. Ermittlungsverfahren

    Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. Sie müssen sich nicht zur Sache äußern – und sollten es ohne anwaltlichen Rat auch nicht tun. Ich nehme Akteneinsicht und entwickle mit Ihnen die Strategie, bevor Sie eine Aussage machen.

    § 136 Abs. 1 StPO · § 147 StPO
  2. Zwischenverfahren

    Nach einer Anklage prüft das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Eine fundierte Stellungnahme der Verteidigung kann den weiteren Verlauf in diesem Stadium entscheidend beeinflussen.

    §§ 199 ff. StPO
  3. Hauptverfahren

    In der Hauptverhandlung vertrete ich Sie vor Gericht – mit sorgfältiger Vorbereitung, juristischer Präzision und einem klaren Blick für das, was in Ihrer Situation erreichbar ist.

    §§ 226 ff. StPO
  4. Rechtsmittel & Vollstreckung

    Auch nach einem Urteil ist das Verfahren nicht zwingend beendet: Berufung, Revision oder Fragen der Strafvollstreckung können den Ausgang noch wesentlich verändern.

    §§ 312 ff. StPO · §§ 333 ff. StPO
03 — Die Kanzlei

Strafrecht mit wirtschaftsrechtlichem Fundament.

Ich biete umfassende juristische Unterstützung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Durch meine Berufserfahrung in Wirtschaftskanzleien – unter anderem bei Deloitte Legal und Grant Thornton Legal – berate ich außerdem in gesellschafts- und zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Diese Kombination ist gerade dort wertvoll, wo Strafrecht und Wirtschaft sich berühren: Ich verstehe unternehmerische Zusammenhänge und übersetze sie in eine wirksame Verteidigung.

Zur Person

Zur Person — RA Holtgrewe

  • SchwerpunktStrafverteidigung
  • AusbildungStudium in Münster und Reims (Frankreich), LL.M. im Wirtschaftsrecht (Universität zu Köln)
  • StationenLuther, Auswärtiges Amt, Strafverteidiger Philipp Stangier und Jürgen Sauren, Deloitte Legal, Grant Thornton Legal
  • SprachenDeutsch, Englisch, Französisch
  • MitgliedDeutscher Anwaltverein (DAV), Kölner Anwaltverein (KAV)
  • TätigkeitBundesweit
04 — Kontakt

Sprechen wir. Bevor Sie es tun.

Je früher Sie anwaltlichen Rat einholen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Rufen Sie mich kostenfrei an – ohne dass dadurch Kosten für Sie entstehen. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

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