Rechtsanwalt & Strafverteidiger · Köln, bundesweit tätig
Strafverteidigung, die Haltung zeigt.
Bevor Sie mit den Behörden sprechen, sprechen Sie zunächst kostenfrei mit mir.
Das erste Telefonat ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Ich verteidige bundesweit in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts – in jeder Phase des Verfahrens.
Beratung auf Deutsch · Englisch · Französisch
Klarer Fokus. Eine Haltung.
Strafverteidigung
Bundesweit, in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Vom ersten Schreiben der Polizei über die Hauptverhandlung bis zur Revision – mit einer Strategie, die zu Ihrem Fall passt.
Mehr erfahren TätigkeitsbereicheTätigkeitsbereiche
Vom Wirtschafts- über das Verkehrs- bis zum Betäubungsmittelstrafrecht: ein Überblick über die Gebiete, in denen ich Sie vertrete – jeweils mit dem passenden Vorgehen.
Mehr erfahrenWenn die Polizei vor der Tür steht.
Drei Dinge zählen jetzt. Merken Sie sich diese – und rufen Sie mich an. Das erste Telefonat ist kostenfrei.
Kostenfrei anrufen: +49 152 2938 2238-
01
Ruhe bewahren. Leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.
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02
Keine Angaben zur Sache. Sie haben das Recht zu schweigen – und sollten es nutzen. § 136 StPO
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03
Verteidiger anrufen. In jeder Lage des Verfahrens Ihr gutes Recht – und der erste Anruf bei mir kostet Sie nichts. § 137 StPO
In jeder Phase an Ihrer Seite.
Ein Strafverfahren durchläuft mehrere Abschnitte. In jedem davon werden Weichen gestellt – oft früher, als Betroffene denken.
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§ 136 Abs. 1 StPO · § 147 StPO
Ermittlungsverfahren
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. Sie müssen sich nicht zur Sache äußern – und sollten es ohne anwaltlichen Rat auch nicht tun. Ich nehme Akteneinsicht und entwickle mit Ihnen die Strategie, bevor Sie eine Aussage machen.
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§§ 199 ff. StPO
Zwischenverfahren
Nach einer Anklage prüft das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Eine fundierte Stellungnahme der Verteidigung kann den weiteren Verlauf in diesem Stadium entscheidend beeinflussen.
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§§ 226 ff. StPO
Hauptverfahren
In der Hauptverhandlung vertrete ich Sie vor Gericht – mit sorgfältiger Vorbereitung, juristischer Präzision und einem klaren Blick für das, was in Ihrer Situation erreichbar ist.
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§§ 312 ff. StPO · §§ 333 ff. StPO
Rechtsmittel & Vollstreckung
Auch nach einem Urteil ist das Verfahren nicht zwingend beendet: Berufung, Revision oder Fragen der Strafvollstreckung können den Ausgang noch wesentlich verändern.
Strafrecht mit wirtschaftsrechtlichem Fundament.
Ich biete umfassende juristische Unterstützung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Durch meine Berufserfahrung in Wirtschaftskanzleien – unter anderem bei Deloitte Legal und Grant Thornton Legal – berate ich außerdem in gesellschafts- und zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Diese Kombination ist gerade dort wertvoll, wo Strafrecht und Wirtschaft sich berühren: Ich verstehe unternehmerische Zusammenhänge und übersetze sie in eine wirksame Verteidigung.
Zur PersonZur Person — RA Holtgrewe
- SchwerpunktStrafverteidigung
- AusbildungStudium in Münster und Reims (Frankreich), LL.M. im Wirtschaftsrecht (Universität zu Köln)
- StationenLuther, Auswärtiges Amt, Strafverteidiger Philipp Stangier und Jürgen Sauren, Deloitte Legal, Grant Thornton Legal
- SprachenDeutsch, Englisch, Französisch
- MitgliedDeutscher Anwaltverein (DAV), Kölner Anwaltverein (KAV)
- TätigkeitBundesweit
Sprechen wir. Bevor Sie es tun.
Je früher Sie anwaltlichen Rat einholen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Rufen Sie mich kostenfrei an – ohne dass dadurch Kosten für Sie entstehen. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
+49 152 2938 2238